Winfried Müller
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hetzelstr. 1
67346 Speyer

Neu – ZWEITBÜRO
Diedesfelderstr. 13
67487 Maikammer

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Informationen im Hinblick auf das Recht rund um das Tier bzw. den Hund

Hunde bereichern auf vielfältige Art und Weise unser Leben, ob als Familienhund, Wachhund, Jagdhund oder Therapiehund.

Leider sind sich die Hundemenschen nicht bewusst, dass mit der Hundehaltung vielfältige rechtliche Probleme einhergehen können. So ergeben sich rechtliche Fragen und Probleme bereits alleine im Hinblick auf die Haltung eines Hundes, aber auch bei der Konfrontation mit anderen Hundemenschen und ihren Hunden.

Ich würde mir nie anmaßen, wie es leider einige Kolleginnen und Kollegen tun, mich als Spezialist im Tierrecht bzw. Hunderecht zu titulieren. Dies ist ganz einfach darin begründet, dass es dieses Rechtsgebiete nicht gibt. Das „Recht rund um den Hund“, wie auch mein entsprechender Vortrag heißt, den ich im regelmäßigen Abständen halte, spiegelt sich in vielen Rechtsgebieten wieder, wie z. B. dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem Familienrecht, dem Verwaltungsrecht und dem Versicherungsrecht. Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich in diesen Rechtsgebieten schon etliche Fälle bearbeitet habe und entsprechende Kenntnisse und Erfahrungswerte vorweisen kann.

Als Rechtsanwalt für das Recht „Rund um den Hund“ biete ich ihnen folgende Dienstleistungen an:

1. Zivilrechtliche Fallgestaltungen
Wie z. B. Inanspruchnahme durch Dritte bei Schäden, die durch ihren Hund verursacht wurden (Tierhalter- und Tierhüterhaftung).
Wie z. B. dem Kauf eines Hundes oder dem Anschluss von Tierschutzverträgen sowie Pflegeverträgen.
Wie z. B. bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

2. Strafrechtliche Fallgestaltungen
Wie z. B. die Verteidigung in Strafverfahren, die aufgrund eines Verhaltens ihres Hundes gegen sie eingeleitet wurden.
Wie z. B. die Erstattung von Strafanzeigen und Strafanträgen, weil sie Opfer einer Hundeattacke geworden sind.

3. Familienrechtliche Fallgestaltungen
Wie z. B. Klärung der Eigentums- und Besitzverhältnisse an ihrem Hund im Falle von Trennung und Scheidung.
Wie z. B. die Prüfung von Unterhalts- und Umgangs- sowie Aufwandsersatzansprüchen im Falle von Trennung und Scheidung.

4. Verwaltungsrechtliche Fallkonstellationen
Wie z. B. Einstufung ihres Hundes als gefährlicher Hund nach den Landesgesetzen für gefährliche Hunde.
Wie z. B. bei der Verfügung von Leinen- und Maulkorbzwang, Wesenstest und Untersagung der Hundehaltung.
Wie z. B. dem Erlass belastender Verwaltungsakte durch Veterinär- und Ordnungsämter.
Wie z. B. Antrags- und Genehmigungsverfahren für Hundetrainer und andere Adressaten des § 11 Tierschutzgesetz.

5. Versicherungsrechtliche Fallkonstellationen
Wie z. B. die Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Tierhalterhaftpflichtversicherungen.
Wie z. B. die Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen die eigene Tierhalterhaftpflicht-, die Tierkranken- und Tier-OP-Versicherung.

6. Vereinsrechtliche Fallkonstellationen
Wie z. B. die Gründung eines Tierschutzvereins oder einer Tierschutzorganisation.
Wie z. B. der Entwurf der Vereinssatzung.
Wie z. B. der Vertretung der Tierschutzvereine und -verbände gegenüber Städten und Gemeinden.
Wie z. B. der Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen.

7. Arbeitsrechtliche Fallkonstellationen
Jedes Jahr am letzten Donnerstag im Juni veranstaltet der Deutsche Tierschutzbund den Aktionstag „Kollege Hund“, an dem ich mit meiner Anwaltskanzlei seit über 10 Jahren teilnehme. Nun bin ich in der glücklichen Lage, dass ich als selbständiger Rechtsanwalt alleine darüber entscheide, ob Hunde in meiner Anwaltskanzlei geduldet sind oder nicht. Im Falle meines eigenen Hundes ist hier eine Dauerduldung gegeben. Aber gerade in mittelständischen und Großunternehmen ist es nicht immer so einfach, dass der Hund am Arbeitsplatz geduldet wird. Dies bedarf der Vereinbarung und der Aufstellung von rechtlichen Regeln.

Sollten Sie ihr rechtliches Problem rund um ihren Hund in meinem Dienstleistungsangebot nicht finden, so wenden sie sich doch einfach unter Telefon: 06232/9901371 oder E-Mail: kanzlei@ra-mueller.com an mich.

Wuffige Grüße

Winfried Müller
Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Hetzelstraße 1, 67346 Speyer