Winfried Müller
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht


Im Rahmen des arbeitsrechtlichen Mandats möchte ich Ihnen in verständlicher Form die praktischen Kniffe aufzeigen, die gerade im Arbeitsrecht immer wieder schnell auftretende Nachteile vermeiden helfen. Dieses Vorhaben entspringt meiner jahrelangen Befassung mit der arbeitsrechtlichen Materie. Vor dem Hintergrund der einem Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber bestehenden Loyalitätspflicht behandele ich nicht nur das für einen Arbeitnehmer bedeutsame Kündigungsrecht, sondern die von Anbeginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung auftretenden wichtigsten Fragen einschließlich der zum Arbeitsgerichtsverfahren.

Die Beratung im Rahmen des arbeitsrechtlichen Mandats berücksichtigt in besonderer Weise den aktuellen Stand der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und auch der Landesarbeitsgerichte. Um das Verständnis zu erleichtern, arbeite ich zahlreiche Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung ein und erteile Querverweise. Die Bearbeitung des arbeitsrechtlichen Mandats ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer absolut praxisorientiert.

Da sowohl das Arbeitsgerichtsverfahren als auch das Arbeitsrecht im materiellen Sinne stets vom Gütegedanken mit dem Ziel einer einvernehmlichen Einigung geprägt ist, versuche ich arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten bereits im außergerichtlichen Bereich auf eine mediative Art und Weise der beiden Arbeitsvertrags- bzw. Betriebsverfassungsparteien zu lösen. Mit dieser Vorgabe springe ich nicht auf den aktuellen Trend der "Mediation" auf, sondern pflege das Element, das dem Arbeitsrecht (und auch anderen Rechtsgebieten) schon seit Jahren bzw. Jahrzehnten immanent ist.

Sollten Sie allgemeine Fragen zum Arbeitsrecht haben, oder sollte sich Ihnen eine konkrete arbeitsrechtliche Streitigkeit auftun, so bitte ich um Kontaktaufnahme unter dem Link Kontakt.

Arbeitsrecht ist das die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelnde Sonderrecht. Einzuschließen sind die Beziehungen der Arbeitnehmer untereinander (z. B. im Gruppenarbeitsverhältnis, beim Jobsharing-Arbeitsverhältnis oder bei den Regelungen über den Ablauf der Betriebsratswahl) sowie zwischen den Arbeitsvertragsparteien und dem Staat (z. B. im Arbeitsschutzrecht und Arbeitsförderungsrecht). Auch das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu den Gewerkschaften bzw. Arbeitgeberverbänden einschließlich deren Beziehungen untereinander ist zum Teil dem Arbeitsrecht zuzuordnen.

Eine allgemeine Einordnung des Arbeitsrechts in das deutsche Rechtssystem ist angesichts der Unterschiedlichkeit der arbeitsrechtlichen Normen nicht möglich. Sie sind teilweise dem Privatrecht (z. B. die meisten Regelungen über den Abschluss des Arbeitsvertrages) und teilweise dem öffentlichen Recht (z. B. das technische Arbeitsschutzrecht) zuzuordnen. Oft kann sogar derselbe Sachverhalt beiden Rechtsgebieten unterfallen.

Eine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts im Sinne eines Arbeitsvertragsgesetzes existiert nicht. Das Arbeitsrecht ist daher entsprechend seiner historischen Entwicklung in einer Vielzahl unterschiedlicher und rangverschiedener Rechtsquellen geregelt.

Die Rangfolge der verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen kann wie folgt skizziert werden: Grundgesetz, Gesetz, Rechtsverordnung, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag und Weisung des Arbeitgebers. Dabei ist der jeweils zuerst genannten Regelung der Vorrang vor den Folgenden einzuräumen. Ferner kommt besonders dem Richterrecht erhebliche Bedeutung zu. Gewohnheitsrecht bildet im Arbeitsrecht eine seltene Ausnahme.