Winfried Müller
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Verkehrsrecht

Der erste Weg nach einem Verkehrsunfall sollte der zu einem Rechtsanwalt sein.
Jeder, der sich heute im Straßenverkehr bewegt, ist ständig der Gefahr ausgesetzt, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Die Verkehrsdichte nimmt täglich zu. In gleichem Maße erhöht sicht dadurch das Risiko, in einen Unfall - schuldig oder schuldlos - verwickelt zu werden. Um einem damit verbundenen Rechtsproblem nicht hilflos gegenüberzustehen, muss sich der Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informieren. Wenn Sie Ärger mit dem Auto und Scherereien mit Behörden umgehen, sowie die Kosten in einem Schadensfall in Grenzen halten wollen, wird der Weg zu einem Rechtsanwalt unumgänglich sein.

Das Verkehrsrecht wird dominiert vom Schadensrecht bei Verkehrsunfällen und den damit einhergehenden Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Strafsachen.

Häufig sind Kfz-Reparaturbetriebe nach einem Verkehrsunfall erste Ansprechpartner für den Verkehrsteilnehmer. Dies bedeutet, dass der Kfz-Reparaturbetrieb die Weichen für die weitere Schadensregulierung stellt. Durch den täglichen Kontakt mit der Schadenregulierung weckt der Reparaturbetrieb bewusst oder unbewusst bei seinen Kunden die Erwartung, dass dieser ihn umfassend in Zusammenhang mit der Unfallschadenabwicklung beraten kann.

Ich bin der Meinung, dass dieser Eindruck, der bei dem rechtsuchenden Autofahrer geweckt wird, trügerisch und der eingeschlagene Weg nicht der richtige ist.

Jedem Kfz-Reparaturbetrieb ist zumindestens ansatzweise das Risiko bewusst, wenn er sich rechtsberatend und letztlich unter Missachtung der verbindlichen Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes betätigt. Dies bedeutet, dass die Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall ausschließlich den Rechtsanwälten zugewiesen ist.

Nicht zuletzt, weil sich der Gesamtverband der Versicherer mit einer Milliardeninvestition das Monopol der Notrufsäulen an deutschen Autobahnen gesichert hat und aufgrund der damit jährlich einhergehenden außerordentlich hohen Wartungs- und Instandhaltungskosten wird seit geraumer Zeit versucht, die Unfallschadenabwicklung derart zu gestalten, dass Rechtsanwälte - die in dem Zusammenhang durch einen Vorstandsvorsitzenden einer der größten Versicherungsgesellschaften schon als "Wegelagerer des Verkehrsunfalls" bezeichnet wurden - nicht eingeschaltet werden. Unter dem Stichwort "Direktschadenregulierung" wird so getan, als sei es möglich, den gesamten Schaden unter Ausschaltung des Rechtsanwaltes auf der Ebene zwischen dem Kfz-Betrieb und der Versicherung abzuwickeln. In vielen Fällen verstoßen derartige Konzepte bereits im Ansatz gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Letztlich kaschiert der Begriff "Direktschadensregulierung" Bemühungen, zu Lasten des geschädigten Autofahrers und damit letztlich auch zu Lasten des Kfz-Betriebes Schadenpositionen einzuschränken. Dies bedeutet, dass dem geschädigten Autofahrer nach einem Verkehrsunfall eine umfassende, vollumfangliche Schadensregulierung im Wege der Direktabwicklung zwischen dem Kfz-Betrieb und dem Versicherer vorgegaukelt wird. In Wahrheit erhält der Geschädigte im Hinblick auf wesentliche Schadenspositionen keine Beratung, keine Regulierung des Schadens und folglich auch keinen Ausgleich in Geld. Aus der Praxis lassen sich hier eine Menge Beispiele anführen, sodaß ich dem rechtsuchenden, geschädigten Autofahrer nur raten kann, nach einem Verkehrsunfall direkt den Weg zu einem Rechtsanwalt zu suchen.

Zu begrüßen ist es, dass nicht nur der Deutsche Anwaltsverein, sondern auch die Verbände des Kraftfahrzeuggewerbes, freie Sachverständige, Autovermieter und der ADAC gegen derartige Vorstellungen der Versichtungsgesellschaften Front machen. In jedem Fall muss die Gefahr gesehen werden, dass aus dem Vertrauensbetrieb der Versicherungen schnell auch ein Misstrauensbetrieb aus Sicht des Autofahrers werden kann.

Das gemeinsame Auftreten aller Verbände ist ein erfreuliches Zeichen dafür, dass nicht mehr nur einzelne Repräsentanten einzelner Organisation protestieren, sondern offenbar nahezu alle Gruppierungen erkannt haben, dass der Angriff auf das deutsche Schadensersatzrecht ein Angriff auf den Autofahrer schlechthin ist. Wenn es gelingt, einer breiten Öffentlichkeit klar zu machen, dass die Abwicklung eines Verkehrsunfalls nicht im Ermessen des Versicherers liegt, sondern ausschließlich auf gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen beruht und wenn es gelingt, deutlich zu machen, dass konkrete Unfallschadenregulierung immer auch bedeutet, dass jeder nur das macht, wozu er von seiner Ausbildung her, sowie von der gesetzlichen Grundlage her berufen ist, die Reparaturbetriebe also instandsetzen, der Kfz-Sachverständige den Schaden feststellt und der Rechtsanwalt die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche vornimmt, dann würden auch unnötige Kosten vermieden werden und wir würden auf "neue Formen der Schadensregulierung" verzichten können.

Vielleicht gelingt es, in naher oder ferner Zukunft, sogar den Versicherern klar zu machen, dass eine korrekte Unfallschadenregulierung auch im Interesse der Versicherer selbst liegt.