Winfried Müller
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Neu – ZWEITBÜRO
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Familienrecht


Das Familienrecht ist ein „weites Feld“ und umfasst neben dem Eherecht, dem Recht der Beziehungen zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern zu ihren Eltern sowie dem Recht des Verwandtenunterhaltes, Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter, das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und jeweils angrenzende Rechtsgebiete.

Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit stehen jedoch Auseinandersetzungen, die sich aus der Trennung von Ehepartner und der Ehescheidung ergeben.

Die Ehe ist schon lange kein Vertrag mehr auf Lebenszeit. Die Familie als Gemeinschaft zur lebenslangen Unterstützung in Notsituationen hat ihre Funktion verloren. Rechtsstreitigkeiten zwischen Kindern, Verwandten, Eltern und Eheleuten, aber auch untereinander, sind nicht mehr die Ausnahme. Daher ist das Familienrecht zu einem Hauptarbeitsgebiet der Anwaltschaft geworden. Dies hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass sich die Anwaltschaft immer mehr spezialisiert hat. Konsequenz dieser Spezialisierung war die Einführung der Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht. Familienrecht ist nicht nur ein rechtlich sondern auch vom Tatsächlichen her ein interessantes Rechtsgebiet. Rechtlich deshalb, weil gerade in den letzten Jahren in großem Umfang das Familienrecht neu gestaltet wurde. Vom Tatsächlichen ist das Rechtsgebiet von großem Interesse, da der Rechtsanwalt im Familienrecht in großem Umfang rechtsgestaltend tätig werden kann.